Gutscheine: Nicht ganz so einfach wie gedacht
Es steht mal wieder der Geburtstag eines lieben Menschen, Weihnachten oder eine andere Gelegenheit vor der Tür, für die schnell ein Geschenk her muss. Gutscheine sind hier eine beliebte Alternative zu Blumensträußen, Pralinen, Büchern und Co. Der Vorteil von Gutscheinen liegt klar auf der Hand: Als Schenker muss man sich nicht den Kopf darüber zerbrechen, welches Geschenk das richtige für den Beschenkten ist und sich dieser mit dem Gutschein in einem Laden, der seine Vorlieben entspricht, etwas aussuchen. Ist man sich nicht sicher, in welchem Geschäft der Beschenkte etwas passendes finden könnte, kann man auch auf einen universellen Gutschein zurückgreifen, der in verschiedenen Läden eingelöst werden kann.
Doch nicht nur als Geschenke werden Gutscheine immer beliebter. Viele Internetseiten, wie zum Beispiel Spardoso, bieten Gutscheine und Rabatte für bestimmte (Online-)Shops, die enorme Ersparnisse oder besondere Extra-Zugaben beim normalen Einkauf versprechen. Doch so praktisch und lukrativ solche Gutschein auch sein können, muss man doch den einen oder andern Punkt beachten und auch mal das Kleingedruckte lesen, wenn man tatsächlich sparen möchte und nicht doch über den Tisch gezogen werden will. Denn mal ehrlich: Welches Unternehmen verschenkt schon etwas ohne darauf zu hoffen, selbst einen Vorteil daraus zu ziehen?
Gültigkeits-Fristen beachten
Egal ob es sich um einen gekauften Gutschein für ein Geschäft oder eine Dienstleistung oder aber einen Rabatt-Gutschein handelt, der die Möglichkeit bietet beim normalen Einkauf zu sparen oder etwas um sonst dazu zu bekommen, eines haben fast alle Gutscheine gemeinsam: sie sind zeitlich befristet. Der Unterschied zwischen beiden Gutschein-Formen liegt bei dieser Befristung darin, dass die Anbieter bei Rabatt-Gutscheinen die Frist beliebig setzten können, wären die Frist bei Gutscheinen, die als Geschenk oder ähnliches bei einem Geschäft gekauft wurden, gesetzlich geregelt ist. Diese Gutscheine müssen mindestens drei Jahre gültig sein. Selbst, wenn ein Vermerk auf dem Gutschein selbst diesen auf zum Beispiel ein Jahr beschränkt, so hat man ein Anrecht darauf diesen auch darüber hinaus, wie gesagt bis zu drei Jahre nach Kauf, einzulösen. Allerdings muss der Gutscheininhaber nachweisen können, dass der Kauf des Gutscheins innerhalb dieser drei Jahre vor Einlösung stattgefunden hat. Ist dies nicht der Fall, ist es möglich, dass dieser Anspruch für ungültig erklärt wird, da nicht nachgewiesen werden kann, dass dieser tatsächlich besteht. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es hier.
Augen auf bei Rabatt-Gutscheinen
Besonders im Internet sind Rabatt-Gutscheine verbreitet, aber auch in der reellen Welt werden sie immer bekannter und beliebter. Für Kunden sind sie eine tolle Möglichkeit viel Geld zu sparen, für Anbieter von Waren und Dienstleistungen stellen sie eine attraktive Marktstrategie dar um potentielle Kunden auf sich aufmerksam zu machen und in den Laden zu locken. Diese Vorgehensweise ist auch unter dem Begriff Rabattmarketing bekannt. Doch im Gegensatz zu den gekauften Gutscheinen bieten diese Rabatt-Gutscheine den Anbietern eine Vielzahl von Möglichkeiten kleine, auf den ersten Blick unscheinbare Beschränkungen einzubauen, die aber beim Einlösen des Gutscheins zu Problemen und ungewollten Mehrkosten für den Käufer bzw. Kunden herausstellen können. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich die Bedingungen unter denen die Einlösung eines Gutscheins möglich ist genau durchzulesen und abzuwägen, ob sich der Einsatz des Gutscheins tatsächlich lohnt oder ob man unterm Strich gerechnet nicht doch ohne den Gutschein besser und günstiger wegkommt.
Eine der beliebtesten Beschränkungen der möglichen Einlösung eines Gutschein ist der Mindestkaufpreis. Bietet eine Marke beispielsweise einen Rabatt von zehn Euro oder einem gewissen prozentuellen Nachlass auf den Einkauf, ist dies nicht selten so angelegt, dass dieser Rabatt erst ab einem bestimmten Kaufpreis, von zum Beispiel 50 Euro, gewährt wird. Andere Anbieter binden die Gültigkeit des Gutscheins an den Kauf eines bestimmten Produkts oder die zusätzliche Inanspruchnahme einer zusätzlichen Dienstleistung.
Lockangebote
Wieder andere Gutscheine dienen nur dazu Kunden anzulocken und diese dann über den Einsatz des Gutscheins hinaus an die Firma zu binden oder ihnen in Anschluss an die Einlösung nahelegt, eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Verspricht eine Autowerkstatt zum Beispiel eine kostenlose Inspektion, so wird erwartet, dass eventuell entdeckte Mängel auch bei dieser Firma repariert werden. Ganz ausgefuchste Unternehmung machen dies gleich zur festen Bedingung dafür, dass der Gutschein überhaupt in Anspruch genommen werden kann.
Fazit
Achtet man bei Gutscheinen auf derartige Feinheiten und lässt sich von ihnen nicht auf negative Weise zum Kauf drängen, können sie tatsächlich eine super Möglichkeit darstellen, viel Geld zu sparen oder das eine oder andre Produkt oder eine Dienstleistung umsonst abzugreifen.
am 20. Juli 2013 um 5:45 pm Uhr
Danke für den informativen Artikel. Bin selbst oft auf der Suche nach Gutscheinen und Gutscheincodes. Um bei meinen Einkäufen Geld zu sparen…
Gruß Ingo